Familienrecht – damit es Ihrer Familie gut geht

Das Familienrecht ist ständigen Veränderungen unterworfen. Nicht nur die regelmäßige Anpassung der sog. Düsseldorfer Tabelle, sondern auch Änderungen der Rechtsprechung und im Gesetzgebungsverfahren sind häufig und bedürfen einer Spezialisierung.

Das Familienrecht ist eines unserer Schwerpunktgebiete. Wir vertreten nicht nur in Ehescheidungen, sondern auch in Zugewinn-, Versorgungsausgleichs- und Abstammungssachen, fertigen Eheverträge und beraten in Sorge- und vermögensrechtlichen Angelegenheiten.

Begleitete Scheidung

Eine Trennung ist immer erforderlich und richtig, wenn ein Partner die Beziehung nicht leben kann oder will. Sie geht aber in der überwiegenden Mehrzahl aller Fälle mit einer rasanten und erheblichen Wertevernichtung einher. Wir bieten Ihnen daher eine neue Form der Bewältigung dieser Probleme als „Begleitete Scheidung“ an. Für nähere Informationen klicken Sie hier.

Was wir für Sie tun

  • Ehescheidung, Zugewinn, Unterhalt, Kindesunterhalt, Versorgungsausgleich
  • Gestaltung von Eheverträgen

Sie sind daran interessiert, von der Kanzlei Rechtsanwälte Müller-Stein vertreten zu werden? Dann schauen Sie sich bitte folgende Dokumente mit weiteren Informationen an: