Kompetente Hilfe für den Erbfall

Wir leisten für Sie die Beratung in Nachlassangelegenheiten, die Testamentsgestaltung, die Testamentsvollstreckung und die Vertretung in Erbauseinandersetzungen. Selbst die grenzüberschreitende Regulierung von Nachlassfällen ist für uns kein Problem.

Wichtig ist für uns die seriöse und sachliche Vertretung. Ihnen und uns kann und darf nicht daran gelegen sein, Gräben zu vertiefen.

Was wir für Sie tun

  • Beratung und Vertretung in Erbschaftsangelegenheiten und der Gestaltung von Erbverträgen
  • Pflichtteilsrecht
  • Beratung in erbrechtlichen und steuerlichen Angelegenheiten

Sie sind daran interessiert, von der Kanzlei Rechtsanwälte Müller-Stein vertreten zu werden? Dann schauen Sie sich bitte folgende Dokumente mit weiteren Informationen an: