Was tun, wenn der Pfeil nach unten zeigt?

Das Thema Insolvenzrecht hat in den letzten Jahren zunehmende Bedeutung bekommen. Wir alle werden über die Presse immer häufiger über Konzerninsolvenzverfahren informiert. Der mittelständige Unternehmer muss sich häufig als Gläubiger mit den Insolvenzen anderer befassen oder sich gar manchmal fragen: „Bin ich selbst insolvent?“

Gute Beratung

Das Insolvenzverfahren richtig angewandt ist das gesetzlich vorgesehene Sanierungsverfahren. Dabei ist die richtige Beratung und Vertretung in Insolvenzverfahren bares Geld wert. Als Gläubiger haben Sie nicht nur das Recht auf eine Forderungsanmeldung, sondern können das Verfahren mitgestalten. Als Sanierungsbedürftiger können Sie durch die rechtzeitige Beratung und Vertretung das Verfahren und einen möglichen Insolvenzplan nicht nur vorbereiten, sondern ebenfalls maßgeblich gestalten.
Viel Erfahrung im Insolvenzrecht
Wir haben nicht nur zahlreiche Sanierungen mittelständiger Unternehmen vorzuweisen, sondern auch langjährige Erfahrungen mit der Abwicklung von Insolvenzverfahren, Gläubiger- oder Schuldnervertreter.

Unser Fachmann für Ihre Lage

Herr Rechtsanwalt Müller-Stein ist Mitglied des Verbandes Insolvenzverwalter Deutschlands e.V., Mitglied des Arbeitskreises für Insolvenzrecht und Sanierung, Fachanwalt für Insolvenzrecht, akkreditierter Sanierungssachverständiger bei der KfW und seit vielen Jahren ständig bestellter Insolvenzverwalter. Diese Erfahrung sollten sie sich einfach zu Nutze machen.

Was wir für Sie tun

  • Insolvenzverwaltung und –beratung
  • Unternehmenssanierung, Erwerb und Veräußerung von Unternehmen und Beteiligungen
  • Unternehmensgründung

Sie sind daran interessiert, von der Kanzlei Rechtsanwälte Müller-Stein vertreten zu werden? Dann schauen Sie sich bitte folgende Dokumente mit weiteren Informationen an: